19. März 2024

„Was ich schon weiß, ist, wann meine persönliche Belastungs- und Akzeptanzgrenze erreicht ist“

Titelbild Kommentar Faschingsferien

Und immer wieder das Thema „Faschingsferien“. Mehrere Petitionen mit zehntausenden Unterschriften, darunter eine Petition der GEW Bayern, sowie die Kritik verschiedener Verbände haben nichts genutzt. Die Faschingsferien bleiben gestrichen. Jetzt probt eine Mutter den Aufstand und widersetzt sich der Streichung. 

Ein Kommentar von Benedict Frey und Florian Kohl

Wir erinnern uns. Am 06. Januar verkündete Ministerpräsident Söder überraschend die Streichung der Faschingsferien mit der Begründung, es müsse ausgefallener Präsenzunterricht nachgeholt werden. Die deutliche Kritik verschiedener Lehrer- und Elternverbände sowie einige Petitionen mit zehntausenden Unterschriften und der Forderung, die Faschingsferien beizubehalten, blieben wirkungslos. Im Bildungsausschuss waren sich die Regierenden einig: „Die Zähne zusammenbeißen“ müssten die Lehrkräfte, das Streichen der Ferien zeige „Führungsstärke“ der Staatsregierung.  

Im Mittelpunkt stehen Kinder und ihre Familien

Dabei ging es in erster Linie nie um die Beschäftigten an den Schulen. Im Mittelpunkt stehen Kinder und ihre Familien. Es geht darum anzuerkennen, dass Distanzunterricht eine große Belastung für alle Beteiligten ist. 
Jetzt sorgt eine Mutter in den sozialen Netzwerken für Aufruhr. In einem offenen Brief wendet sich Ulrike Eifert, Ärztin und Mutter dreier Kinder in einer Patchworkfamilie, direkt an Kultusminister Piazolo: 

Sehr geehrter Herr Prof. Piazolo, ich teile Ihnen mit, dass ich zu meinem eigenen gesundheitlichen Schutz und zum Schutz unserer Kinder die Streichung der Faschingsferien nicht akzeptieren und daher meine Kinder für diesen Zeitraum nicht am Unterricht teilnehmen lassen werde.

Ulrike Eifert

In ihrem Brief stellt Ulrike Eifert anschaulich dar, dass es immer schwieriger wird, sowohl den beruflichen als auch den familiären Anforderungen in der Zeit des Distanzunterrichts gerecht zu werden. Auch wir bemerken die steigende Anspannung in unseren Familien. Unsere Kinder sitzen teilweise fünf bis sechs Stunden vor dem Bildschirm und über sorgsam geschnürten Aufgabenbündeln ihrer Lehrkräfte, das selbständige Arbeiten zermürbt und der ausschließlich digitale Kontakt zu Lehrkräften und Mitschüler*innen kann die sozial so wichtigen Begegnungen in der Schule nicht gänzlich ersetzen. Es ist noch gar nicht so lange her, dass die Faschingsferien eingeführt wurden, um die vielen Schulwochen zwischen Jahreswechsel und Ostern zu unterbrechen und den Kindern und Jugendlichen eine Pause einzuräumen. Eine Pause zur Erholung, zum Spielen, für Freizeitaktivitäten, für unbelastete Stunden und Tage zwischen Eltern und Kind.

Lehrkraft als zugewandtes und liebevolles Gegenüber gerade im Grundschulalter wichtig

Die Corona-Krise hat die Notwendigkeit dieser Entspannungsphase verschärft: Ungeachtet der großen Anstrengungen von Lehrer*innen und Schulen, ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag trotz der Corona-Maßnahmen wahrzunehmen, muss von der Staatsregierung anerkannt werden, dass die Schulen seit Wochen einen großen Teil dieses Auftrages in die Familien delegieren mussten. Der in den vergangenen Jahren geballt in die Schulen übertragene und von diesen auch angenommene Erziehungs- und Bildungsauftrag ist plötzlich wieder allein Aufgabe der Familien. Hierdurch entstehen erhebliche Belastungen. Neben der Tatsache, dass viele Eltern durch die Rolle der Hilfslehrkraft zusätzlich gefordert und oft auch überfordert werden, ist auch die Irritation auf Seiten der Kinder anzuerkennen: Die Schule als Ort und abgegrenzter Raum für Lernanforderungen ist vorübergehend verloren gegangen, viele Kinder fühlen sich in hohem Maße in Eigenverantwortlichkeit für schulische Lernprozesse gepresst. Die gerade im Grundschulalter häufig noch nicht hinreichend ausgeprägte Fähigkeit zur Selbsteinschätzung und ein entwicklungsbedingt stark ausgeprägter Drang zur Regeleinhaltung und Pflichterfüllung bedarf eigentlich der Lehrkraft als liebevoll zugewandtes Gegenüber im unmittelbaren Kontakt. Die Lehrer:innen als konkret fassbare, greifbare und responsive Bezugspersonen sind trotz aller Bemühungen nicht da und gerade die Schüler:innen der unteren Klassen sind mit den an sie gestellten Anforderungen oft noch überfordert.  

Beurlaubung vom Unterricht gemäß Bayerischer Schulordnung möglich

Als Bildungsgewerkschafter und Eltern teilen wir die Erfahrungen Ulrike Eiferts und fordern die politischen Entscheidungsträger auf, die Streichung der Faschingsferien zurückzunehmen. Da diese Forderung wahrscheinlich weiterhin abprallen und kein Gehör finden wird, werden sich die Eltern und Familien selbst um das Wohl ihrer Kinder kümmern und mutig die Entscheidung treffen müssen, eine Pause einzulegen – auch gegen die Schulpflicht und den Druck aus den Schulen. Rein rechtlich ist das möglich: Schutzwürdige familiäre Interessen sind ein Grund, um Beurlaubung vom Unterricht durch die Schulleitungen nach §20 Abs. 3 Satz BayScho für Schüler:innen zu beantragen. Vielleicht tut es in dieser Situation auch gut, wenn Eltern sich den Erziehungsauftrag und die Verantwortung für das Wohlergehen ihrer Kinder von den staatlichen Institutionen zurückholen und sich dem Leistungsdruck, dem die Kinder zurzeit ausgesetzt werden, widersetzen.

Brief auf Facebook bereits 7000 Mal geteilt

Ihren Brief hat Frau Eifert auch per Post an den Kultusminister geschickt. Auf Facebook wurde er innerhalb weniger Stunden tausende Male geteilt und erreichte damit bundesweit sehr viele Menschen. Im Landtag wurde er bereits verlesen und der Merkur und die Allgäuer Zeitung griffen ihn in zwei lesenswerten Artikeln auf. Auch wir helfen gerne dabei, ihn weiter zu verbreiten und Eltern Mut zu machen in dieser schwierigen Zeit.   

Benedict Frey ist Mitglied in der GEW, Kollege in der Fachgruppe sonderpädagogische Berufe in Mittelfranken und Mitglied im Personalrat für Förderschulen und Schulen für Kranke in Mittelfranken.

Ein möglicher Text, um eine Beurlaubung zu beantragen, könnte wie folgt lauten:
“Hiermit beantragen wir gemäß §20 Abs. 3 Satz 1 BaySchO Beurlaubung vom Unterricht für unser Kind … für den Zeitraum 15.02. bis 19.02.2021 aufgrund …“ 



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2 Gedanken zu “„Was ich schon weiß, ist, wann meine persönliche Belastungs- und Akzeptanzgrenze erreicht ist“

  1. In anderen Bundesländern z.Beispiel Mecklenburg Vorpommern, haben die Kinder Ferien, warum ist das in Bayern ein Problem? Diese paar Tage wären auch in Bayern die Ferien eine gute Option!

  2. Das Einzige, was noch hilft, ist ein Streik!!!
    Alle Eltern und Schüler sollten sich weigern, gegen Piazolo vorgehen und ihre Kinder eine Woche frei nehmen lassen von der Schule!

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